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BVerwG, 27.10.1976 - III B 47.75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung der Aufhebung des Termins zur mündlichen Verhandlung - Entscheidungsunerhebliche Tatsachen einer erkrankten Klägerin
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 04.02.1975 - R/N 51 IV 74
- BVerwG, 27.10.1976 - III B 47.75
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70
Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in …
Auszug aus BVerwG, 27.10.1976 - 3 B 47.75
Das Verwaltungsgericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen, weil es nicht prozeßökonomisch sei, ein Klagebegehren im Wege der Klageänderung in den Prozeß einzuführen, für das es sonst an den Sachurteilsvoraussetzungen fehlen würde (Hinweis auf BVerwGE 40, 25 [32]). - BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 6.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.10.1976 - 3 B 47.75
Dies gilt insbesondere für einen anwaltlich vertretenen Beteiligten (vgl. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 6.61 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 24]).